Winterreifenregelung

Winterreifenregelung

Seit dem Jahr 2010 sind Winterreifen bei bestimmten Wetterbedingungen zur Pflicht geworden. Für Sie haben wir die genaue Rechtslage noch einmal beleuchtet und die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt:

Am 4.12.2010 ist folgendes Gesetz zum Thema Winterreifen in Kraft getreten:

§ 2 Abs. 3a StVO

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 […] zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG […] geändert […], beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+SReifen). […]“

Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/auto-umwelt/winterreifenpflicht.aspx

Was bedeutet das konkret?

Für Sie als Autofahrer bedeutet das, dass Sie bei den beschriebenen Witterungsbedingungen Ihr Fahrzeug ohne Winterreifen nicht mehr benutzen dürfen. Ansonsten drohen Ihnen eine Strafe und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Ab wann ist es sinnvoll Winterreifen zu fahren?

Hier gilt die Faustregel: Von O(ktober) bis O(stern). Grundsätzlich sind Winterreifen bei einer Temperatur von weniger als 7°C leistungsfähiger als Sommerreifen. Bei Eis, Glätte und zunehmender Kälte wird der Unterschied zwischen Winter- und Sommerreifen stetig größer. Wir raten daher in jedem Fall davon ab, den Winter mit Sommerreifen zu bestreiten, da man damit nicht nur ein hohes Sicherheitsrisiko für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer eingeht.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Da der Winterreifen durch Schnee, Eis und Glätte fahren muss, sollte seine Profiltiefe 4 mm nicht unterschreiten. Denn mit schwindender Profiltiefe wird ein Fahrzeug vor allem bei Schnee, Matsch und Eis immer schwieriger zu kontrollieren.

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