Alkohol am Steuer: Gesetze und Strafen | Reifen-online.ch

Alkohol am Steuer: Infos zu Strafmaß und Gesetzen

Wer unter Einfluss von Alkohol am Steuer eines Fahrzeugs sitzt, gefährdet nicht nur die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer, es stehen auch der Führerschein und hohe Geldbeträge auf dem Spiel. Lesen Sie hier, wie sich der Alkoholgenuss auf die Fahrtauglichkeit auswirkt und mit welchen Strafen betrunkene Autofahrer rechnen müssen.

Alkohol am Steuer kann den Führerschein kosten
Ab 0,5 Promille wird Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Gesteigerte Risikobereitschaft, Sehbeeinträchtigungen und verlangsamte Reaktionsfähigkeit – dies sind die fatalen Folgen, welche sich schon aus geringen Alkoholmengen für Fahrzeugführer ergeben können.

Viele Autofahrer allerdings schätzen die negativen Auswirkungen, welche der Alkoholgenuss auf ihre Straßentauglichkeit hat, viel zu niedrig ein. Im Gegenzug wird die eigene Fahrtüchtigkeit in der Regel bei Weitem überschätzt. Dies ergab ein Trinkversuch, den der ADAC mit alkoholisierten Probanden im Fahrsimulator durchführte.

Das Ergebnis des Tests:

Schon bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration resultierten vermehrt Fahrfehler wie das Abkommen von der Straße und das Überfahren roter Ampeln.

So mindert Alkohol am Steuer die Fahrtauglichkeit

Schon ab 0,3 Promille können erste Einschränkungen im Fahrverhalten auftreten. Das Sehfeld verkleinert sich, Abstände und Geschwindigkeiten werden falsch wahrgenommen. Als Resultat ergeben sich typische Fehler wie ein zu geringer Sicherheitsabstand oder riskante Überholmanöver.

Achtung

Wer einen Unfall verursacht oder augenscheinliche Fahrschwächen aufweist, kann schon ab 0,3 Promille gesetzlich belangt werden.

Ab 0,5 Promille wird Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Wird diese Grenze erreicht, verstärken sich die Sehbeeinträchtigungen. Hierzu zählt beispielsweise die sogenannte „Rotlichtschwäche“ (verschlechterte Wahrnehmung von Rückleuchten und roten Ampeln). Hinzu kommen Gleichgewichtsstörungen und verlangsamte Reaktionszeiten. Typische Folgen: Fahrfehler in Kurven und verlangsamte Reaktionen auf unerwartete Situationen.

Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille nimmt die Risikobereitschaft deutlich zu. Die Konzentrationsfähigkeit dagegen sinkt, zudem stellt sich der sogenannte „Tunnelblick“ (stark eingeschränktes Sichtfeld) ein.

Führt Alkohol am Steuer zu Werten von über 1,2 Promille, ergeben sich erste Sprach- und Koordinationsstörungen. Neben einem verstärkten Tunnelblick erhöhen sich auch Aggressivität und Risikobereitschaft. Die Augen können sich nur noch sehr langsam unterschiedlichen Lichtverhältnissen anpassen. Als typische Fehler solcher Alkoholsünder gelten Missachtung der Vorfahrt, Streifen von Objekten am Straßenrand oder versehentliches Wechseln auf die Gegenfahrbahn.

Mit diesen Strafen müssen Alkoholsünder rechnen

Blutalkoholkonzentration Tatbestand Bußgeld Punkte im Flensburger VZR Fahrverbot
0,5 bis 1,09 Promille relative Fahruntüchtigkeit 500 Euro 4 1 Monat
1,1 bis 1,99 Promille absolute Fahruntüchtigkeit 1.500 Euro 7 6 Monate
ab 2,0 Promille Trunkenheit im Straßenverkehr 30 bis 60 Tagessätze 7 bis zu 18 Monaten

Liegt der Tatbestand "Trunkenheit am Steuer" vor, kann neben hohen Bußgeldern auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Je nach den individuellen Tatumständen (vor allem den Folgen, wie beispielsweise geschädigten Personen) und der richterlichen bzw. gutachterlichen Einschätzung der Tat muss der alkoholisierte Fahrer auch mit einer Freiheitsstrafe und der Verordnung einer 12-monatigen Alkoholabstinenz rechnen.

Fazit

Alkohol am Steuer ist überaus gefährlich. Zudem können für Trunkenheit am Steuer hohe Geldbußen und (bei Gefährdungen des Straßenverkehrs) auch Gefängnisstrafen verhängt werden. Wann jedoch die Promillegrenze von 0,5 erreicht wird, kann nie genau vorhergesagt werden. Daher gilt: Wer Alkohol trinkt – und sei es auch nur in geringen Mengen – sollte sich nicht mehr ans Steuer eines Fahrzeugs setzen.

Autor: Henrik Lode

© Foto: iStockphoto.com / kzenon

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