Mit einer Oldtimer-Zulassung Steuern sparen | Reifen-online.ch

Mit einer Oldtimer-Zulassung Steuern und Versicherungsbeiträge sparen

Wer für ein älteres Fahrzeug eine Oldtimerzulassung beantragt, spart nicht nur Versicherungsbeiträge und Steuern, es dürfen auch die städtischen Umweltzonen befahren werden – trotz fehlender grüner Plakette. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Oldtimer sind allerdings verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

H-Kennzeichen

Die Oldtimer-Zulassung lässt sich am H-Kennzeichen erkennen.

Voraussetzungen für eine Oldtimer-Zulassung:

  • Mindestalter des Fahrzeugs: 30 Jahre
  • alle Hauptbaugruppen müssen dem Originalzustand der Serienversion entsprechen
  • Umbauten sind nur erlaubt, wenn sie (nachweislich) vor mehr als 30 Jahren durchgeführt wurden beziehungsweise zeitgenössisch sind
  • das Fahrzeug muss sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden und darf keine sichtbaren Gebrauchsspuren oder technische Mängel aufweisen

Woher bekomme ich ein Oldtimer-Gutachten?

Um nachzuweisen, dass ein Fahrzeug alle Voraussetzungen für die Oldtimer-Zulassung erfüllt, ist ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. Dieses muss laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden:

„[Es ist] ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr einer Technischen Prüfstelle oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens erforderlich.“ (§ 23 StVZO)

Die Erstellung eines solchen Gutachtens bieten beispielsweise der TÜV oder die DEKRA an. In der Regel sind hierfür rund 100 bis 150 Euro zu zahlen.

Die Begutachtung eines Oldtimers beim TÜV.

Was benötige ich noch für die Zulassung?

Die Zulassung eines Oldtimers erfolgt bei der Zulassungsstelle des jeweiligen Wohnortes. Neben dem Oldtimer-Gutachten sind folgende Papiere vorzulegen:

Im Anschluss erhält Ihr Oldtimer dann das sogenannte H-Kennzeichen. Hierfür werden in der Regel noch einmal rund 40 Euro fällig.

Versicherungs- und Steuersätze für Oldtimer

Sobald ein Fahrzeug durch die Oldtimer-Zulassung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ (§ 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) eingestuft ist, gilt ein fester Steuersatz. Dieser beträgt jährlich 191,73 Euro für Pkw und 46,02 Euro für Motorräder.

Zudem bieten auch die meisten Versicherer sehr günstige Beiträge für Oldtimer an. Hierbei sind jedoch die Konditionen genau zu prüfen. So ist eine Oldtimer-Versicherung zumeist mit einer Begrenzung der Fahrleistung kombiniert. In der Regel dürfen pro Jahr nicht mehr 8.000 bis 10.000 Kilometer gefahren werden.

Fazit

Die Oldtimer-Zulassung dient dem Schutz und der Erhaltung „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“. Dem Fahrzeughalter jedoch verschafft eine solche Einstufung zusätzlich einen günstigen Steuersatz, preiswerte Versicherungsbeiträge und die Möglichkeit, auch ohne grüne Plakette in die städtischen Umweltzonen zu fahren.

Autor: Henrik Lode

(© Video: Youtube / TuevSuedAG)

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