Fehlender Fahrzeugbrief? Tipps zum Neuantrag | Reifen-online.ch

Sie haben Ihren Fahrzeugbrief verloren? Tipps zum Neuantrag

Wer seinen Fahrzeugbrief verloren hat, verliert sowohl die Besitzurkunde als auch die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs. Daher muss umgehend ein neuer Fahrzeugbrief beantragt werden. Dies jedoch dauert in der Regel mehrere Wochen und ist nicht gerade billig.

Ein Fahrzeugbrief muss immer dann ausgestellt werden, wenn ein Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wird. Seit 2005 heißt der Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil 2“ und entspricht einem EU-weit einheitlichen Standard. Er enthält folgende Informationen:

  • Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) des jeweiligen Fahrzeugs
  • Bescheinigung der technischen Zulassung des Kfzs nach EU-Norm (Betriebserlaubnis)
  • eindeutige Zuordnung von Halter (Personalien) und Kfz-Kennzeichen

Wird der Fahrzeugbrief verloren, verlegt oder gestohlen, kann der entsprechende Pkw nicht mehr abgemeldet, umgemeldet oder verkauft werden. Daher ist es unbedingt notwendig (und auch gesetzlich vorgeschrieben), eine neue Zulassungsbescheinigung zu beantragen. Dies kann bei der Zulassungsstelle oder beim Ordnungsamt erfolgen.

Wichtig

Ist Ihr Fahrzeugbrief abhandengekommen, wird ein Finder (oder ein Dieb) nicht automatisch zum neuen Besitzer des Fahrzeugs. So ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zwar eine verwaltungsrechtliche Urkunde, jedoch kein Nachweis über einen Besitzanspruch. Sie dient vielmehr nur als Absicherung.

Benötigte Unterlagen für den Neuantrag

Wurde Ihr Fahrzeugbrief gestohlen, muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. (Ein entsprechender Nachweis ist bei der Neubeantragung vorzulegen.) Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie (als letzter eingetragener Halter) persönlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Dokuments in der Zulassungsstelle abgeben. Zudem werden folgende Unterlagen benötigt:

Wartezeit und Kosten

Nach der Verlustanzeige bei der Zulassungsbehörde erfolgen eine elektronische Meldung ans Kraftfahrtbundesamt und eine Aufbietung (Veröffentlichung) im Verkehrsblatt. Erst nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufbietungsfrist von 14 Tagen kann der Fahrzeugbrief neu beantragt werden. Insgesamt dauert es in der Regel 6 bis 8 Wochen, bis Sie Ihr Ersatzdokument bekommen.

Zumeist werden für die Neuanfertigung des Fahrzeugbriefes rund 60 bis 70 Euro fällig. Dabei entfallen etwa 30 Euro auf die eidesstattliche Versicherung, die der Fahrzeughalter persönlich beim Leiter der Zulassungsbehörde (beziehungsweise des Ordnungsamtes) abgeben muss. Die restlichen Kosten werden für die Aufbietung und die Ausstellung des neuen Dokuments erhoben.

Unser Tipp

Die eidesstattliche Erklärung kann auch vor einem Notar abgegeben werden. Unter Umständen verursacht dies geringere Kosten als die Erklärung in der Zulassungsstelle.

Autor: Henrik Lode

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